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   BGH, 17.09.1954 - V ZR 79/53   

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BGH, 17.09.1954 - V ZR 79/53 (https://dejure.org/1954,403)
BGH, Entscheidung vom 17.09.1954 - V ZR 79/53 (https://dejure.org/1954,403)
BGH, Entscheidung vom 17. September 1954 - V ZR 79/53 (https://dejure.org/1954,403)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Genehmigung der Devisenstelle - Bestimmung der Höhe der Gegenleistung nach dem Gehalt eines Beamten - Verstoß eines Vertrages gegen das Währungsgesetz - Auslegung des § 3 Währungsgesetz (WährG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 14, 306
  • NJW 1954, 1684
  • DNotZ 1954, 661
  • DB 1954, 883
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.11.1951 - II ZR 51/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.09.1954 - V ZR 79/53
    Die Revision macht geltend: Die tatsächlichen Verhältnisse lägen hier anders als in dem Fall, zu dem die Entscheidung des II. Zivilsenats vom 24. November 1951 II ZR 51/51 ergangen sei, auf die auch das Berufungsgericht Bezug genommen habe.

    Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem sowohl vom Berufungsgericht wie von der Revision angesogenen Urteil vom 24. November 1951 II ZR 51/51 (DNotZ 1952, 120 = Lindenmaier-Möhring BGB § 133 A 2 = BB 1952, 88 = NJW 1952, 377 nur Leitsatz) bei einer.

  • OLG Dresden, 14.06.2006 - 6 U 195/06

    Falsche Änderungssätze machen Lohngleitklauseln unwirksam!

    Bei der insoweit vorzunehmenden Beurteilung ist zu beachten, dass die Vorschrift des § 3 Währungsgesetz eng ausgelegt werden muss, da sie eine Beschränkung des Grundsatzes der Vertragsfreiheit darstellt und das Verbot, weit ausgedehnt, die Wirtschaft so einengen kann, dass unter Umständen das Wirtschaftsleben erschüttert werden kann (vgl. BGHZ 14, 310 [BGH 17.09.1954 - V ZR 79/53] ).

    aa) Eine sog. "Spannungsklausel" ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dann anzunehmen, wenn die in ein Verhältnis zueinander gesetzten Leistungen im Wesentlichen gleichartig oder zumindest vergleichbar sind (vgl. BGH, NJW 1983, 1909 f.; BGHZ 14, 306 ff.).

    Danach wird mit dem Begriff "Spannungsklausel" eine Beziehung festgehalten, die zwischen zwei Geldleistungen auch in Zukunft bestehen bleiben soll, die der Schuldner aus im Wesentlichen gleichartigen Rechtsgründen wie die vergleichbare Leistung zu erbringen hat (vgl. BGHZ 14, 306 ff.).

  • LG Köln, 20.05.2010 - 22 O 179/09

    Mietzinsanpassung per Index

    Wird im Falle von § 3 Währungsgesetz keine Genehmigung erteilt, ist die echte Gleitklausel grundsätzlich schwebend unwirksam (BGH, Urteil vom 05.12.1975 - V ZR 64/74; BGHZ 14, 306, 313).
  • BAG, 10.04.1970 - 3 AZR 152/69

    Pensionsvertrag - Ruhegeld - Spannungsklausel - Währungsverfall

    b) Im übrigen ist der Begründung des Berufungsgerichts nicht viel hinzuzufügeno Die Beklagte klammert sich an das Wort "Verfall" der Währung; damit kann nach ihrer Meinung nur die "totale Zerrüttung" im Gegensatz zu einer allmählichen Geldentwertung gemeint sein" Das ist nicht überzeugend" Bei Wehrle- Eggers, Deutscher Wortschatz, 12" Aufl", erscheint zwar unter Nr" 162 das Wort "Verfall" als Synonym für Vernichtung, Zusammenbruch; daneben wird es aber unter Nr" 659 gleichbedeutend mit "Verschlechterung" aufgeführt" Dem Sprachgebrauch und der Verkehrsanschauung sind beide Sinngehalte geläufig" Das läßt sich nicht nur durch die vom Kläger vorgelegten Zeitungsausschnitte, sondern auch aus der Fachliteratur und Rechtsprechung belegen" Einerseits wird etwa in der Vorinstanz zu BGH BB 1964, 448, Nr0 688, der "Verfall der Währung" in Gegensatz zu einer "erheblichen Veränderung der Wirtschaftliehen Verhältnisse" gebracht" Andererseits bezieht sich z"B" Dürkes, aaO, zu Beginn seiner Schrift auf den zweimaligen "völligen" Verfall unserer Währung; das wäre überflüssig, wenn der bloße Verfall nichts anderes als eine völlige Zerstörung bedeuten könnte" Auch Pikart (Wertpapier-Mitteilungen / WM J7 1969, 1062) erwähnt in seinem Bericht über die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur WertSicherungsklausel eingangs den "Kauf kraftverfall" und meint damit offensichtlich die allmähliche Geldentwertung; desgl" BGHZ 14, 306 ff" /"~309JJi Währungsverfall".

    2« Jedenfalls bedarf die Klausel der Nr« 5 des Vertrages als ''Spannungsklausel" nicht der Genehmigung nach § 3 WährG« a) Von einer Spannungsklausel spricht man im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wenn die geschuldete Geldleistung in Beziehung zu einer im wesentlichen gleichartigen Leistung gesetzt irfird« Das Musterbeispiel ist eine Vertragsklausel, die Versorgungsbezüge an die Gehälter vergleichbarer Personengruppen bindet; (vgl« BGH, LM Nr« 2 zu § 133 (A) BGB = BB 1952, 88 f«; BGHZ 14, 306 ff« /f311 7).

    Der Bundesgerichtshof hat derartige Spannungsklauseln in ständiger Rechtsprechung für genehmigungsfrei erklärt (außer den beiden eben zitierten Urteilen - für andere Vertragstypen ~ noch BB 1954, 976; LM Nr" 11 zu § 3 WährG = BB 1960, 344 f« und BB 1963, 247 f«)« Er begründet dies damit, daß § 3 W'ährG als eine die Vertragsfreiheit f beschränkende Bestimmung eng auszulegen sei (BGHZ 14, 306 /~308 7) und daß das Gesetz die Genehmigungspflicht X nur vorsehe bei Bezugnahme auf den Preis von anderen Gütern oder Leistungen, während es das Wesen der Spannungskiausel ist, daß sie die Leistung an den Preis für gleichartige Leistungen knüpft (BGHZ 14, 306 /"310 fo 7)o.

  • OLG Dresden, 14.06.2006 - 6 U 2321/05

    Vereinbarung einer Lohngleitklausel in einem Bauvertrag

    aa) Eine sog. "Spannungsklausel" ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dann anzunehmen, wenn die in ein Verhältnis zueinander gesetzten Leistungen im Wesentlichen gleichartig oder zumindest vergleichbar sind (vgl. BGH NJW 1983, 1909 f.; BGHZ 14, 306 ff.).

    Danach wird mit dem Begriff "Spannungsklausel" eine Beziehung festgehalten, die zwischen zwei Geldleistungen auch in Zukunft bestehen bleiben soll, die der Schuldner aus im Wesentlichen gleichartigen Rechtsgründen wie die vergleichbare Leistung zu erbringen hat (vgl. BGHZ 14, 306 ff.).

  • BGH, 17.03.1970 - VI ZR 156/68

    Genehmigung der für die Erteilung von Devisengenehmigungen zuständigen Stelle -

    Diese Bestimmung ist, da sie den Grundsatz der Vertragsfreiheit einschränkt, nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum eng auszulegen (BGHZ 14, 306, 308) [BGH 17.09.1954 - V ZR 79/53].

    Vielmehr werde der Wert dessen, was für die eine (eigene) Geldleistung erbracht werden soll, an Hand der anderen klassifiziert (BGHZ 14, 306, 310, 311) [BGH 17.09.1954 - V ZR 79/53].

    Eine derartige Vereinbarung kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur mit der in § 3 Satz 2 WährG vorgesehenen Genehmigung wirksam vereinbart werden (BGHZ 14, 306 sowie die Entscheidungen des BGH vom 30. September 1954 - V ZB 15/54 - BB 1954, 976 und vom 29. Januar 1957 - VIII ZR 204/56 - WM 1957, 401).

  • BGH, 29.01.1957 - VIII ZR 204/56

    Rechtsmittel

    Das Berufungsgericht hat unter Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. September 1954 (BGHZ 14, 306 = NJW 1954, 1684) die Vereinbarung in Nr. 6 des Vertrages rechtlich als eine Wertsicherungsklausel gewertet und daraus im Hinblick auf § 3 Satz 2 des Währungsgesetzes gefolgert, daß sie der Genehmigung durch die Landeszentralbank von Bayern bedürfe, um wirksam zu werden Die Bank habe - so ist im angefochtenen Urteil weiter ausgeführt - die Genehmigung bisher weder erteilt noch verweigert.

    Demnach ist - ebenso wie in BGHZ 14, 306 [311] - Maßstab für die Entschädigung des Klägers eine sachfremde Leistung, eine Leistung nämlich, die einer bestimmten Beamtengruppe als Besoldung zusteht.

  • BGH, 28.11.1956 - V ZR 40/56

    Änderung des Erbbauzinse

    Die Geldschuld, d.h. der Erbbauzins, wird weder mit einer anderen Währung noch mit dem Preis von anderen Gütern und Leistungen, insbesondere von solchen anderer Art (BGHZ 14, 306 [311]), in Beziehung gesetzt, sondern es ist vereinbart, daß zu bestimmten Zeitpunkten der Erbbauzins neu festgesetzt werden soll.
  • BGH, 17.12.1973 - II ZR 48/71

    Genehmigung einer Wertsicherungsklausel - Zahlung einer Pension - Auslegung eines

    Allerdings wird in der Rechtsprechung eine genehmigungsfreie Spannungsklausel nur dann angenommen, wenn die in ein Verhältnis zueinander gesetzten Leistungen im wesentlichen gleichartig oder zumindest vergleichbar sind (BGHZ 14, 306, 310; BGH WM 1970, 752; Urt. v. 10.2.60 - V ZR 113/58, WM 1960, 437, 439; BAG a.a.O.).

    Denn die von der Klägerin geforderte Hinterbliebenenrente beruht ebenso wie der Jahreslohn eines gelernten Brauereiarbeiters, nach dem sie sich richten soll, auf einem Dienstverhältnis im Sinne des § 611 BGB; auch sie ist ein Entgelt für Dienstleistungen (vgl. BGHZ 14, 306, 311; 61, 31, 36).

  • BGH, 28.06.1968 - V ZR 195/64

    Genehmigungsbedürftigkeit einer Wertsicherungsklausel im Erbbauvertrag -

    Mit Rücksicht darauf, daß diese Vorschrift eng auszulegen ist, weil sie eine Beschränkung des das deutsche Recht beherrschenden Grundsatzes der Vertragsfreiheit darstellt (Urteil des Senats vom 17. September 1954, BGHZ 14, 306, 308) [BGH 17.09.1954 - V ZR 79/53], werden ihre Voraussetzungen nur dann als gegeben erachtet, wenn es sich bei der Wertsicherungsklausel um eine sogenannte Gleitklausel handelt.

    Er hat einen Vertrag, bei dem die Höhe des Erbbauzinses nach dem Gehalt eines bestimmten Beamten bemessen wurde, als genehmigungsbedürftig angesehen (Urteil vom 17. September 1954 a.a.O.), dagegen einen genehmigungsfreien Leistungsvorbehalt angenommen, wenn der Erbbauzins zu bestimmten Zeiten den veränderten Umständen angepaßt werden sollte (Urteil vom 28. November 1956, V ZR 40/56 DNotZ 1957, 300) oder das allgemeine Steigen der Mietpreise lediglich als Richtlinie für die Neufestsetzung des Erbbauzinses vorgesehen war (Urteil vom 10. Februar 1960 a.a.O.).

  • BGH, 23.02.1979 - V ZR 106/76

    Erhöhung eines Erbbauzinses - Entsprechung zwischen Erbbauzins und

    Eine solche Spannungsklausel liegt dann vor, wenn die gewählte Bezugsgröße mit der Gegenleistung, für die die Geldschuld zu entrichten ist, gleichartig, zumindest aber vergleichbar ist (statt vieler BGHZ 14, 306, 310; BGH Urt. vom 26. November 1975, VIII ZR 267/73, LM WährG § 3 Nr. 29 m.w.Nachw.; Dürkes, Wertsicherungsklauseln, 8. Aufl. D Rdn. 4).
  • BFH, 27.07.1967 - IV 300/64

    Zinsen steuerfrei?

  • BVerwG, 03.10.1972 - I C 36.68

    Selbstbindung einer Verwaltungsbehörde

  • OLG Dresden, 28.11.2007 - 6 U 1208/06

    Selbstbehalt und Subunternehmerkosten bei Lohngleitklauseln

  • BGH, 23.01.1957 - V ZR 132/55

    Vernehmung von Schiedsrichtern als Zeugen

  • BGH, 02.02.1983 - VIII ZR 13/82

    Mietvertrag - Wertsicherungsklausel - Genehmigung - Landeszentralbank -

  • OLG Köln, 14.04.2000 - 11 U 3/98

    Unwirksame Lohngleitklausel im Bauvertrag - Bereicherungsanspruch - Kenntnis der

  • BAG, 20.10.1975 - 3 AZR 555/74

    Betriebliche Altersversorgung: Wertsicherung der Ruhegehaltsansprüche

  • BGH, 30.05.1962 - V ZR 172/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.12.1975 - V ZR 64/74

    Anspruch auf Anpassung der vertraglichen Vergütung bezüglich des Verzichts auf

  • BGH, 21.01.1971 - II ZR 153/68

    Anforderungen an die Auslegung einer Rentenvereinbarung - Berücksichtigung von

  • BGH, 30.06.1959 - VIII ZR 128/58
  • BGH, 30.09.1954 - V ZB 15/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.05.1979 - V ZR 205/77

    Höhe einer zu zahlenden Leibrente wegen der Übertragung eines Hausgrundstückes an

  • BGH, 01.04.1968 - II ZR 123/66

    Höhe einer Pension eines Beamten - Berücksichtigung von Weihnachtszuwendungen

  • BVerwG, 25.03.1993 - 8 B 2.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BGH, 02.06.1959 - VIII ZR 20/59
  • BGH, 07.04.1967 - V ZR 37/65

    Verkauf eines Grundstücks unter Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel als

  • BGH, 17.12.1959 - VIII ZR 4/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.11.1964 - VIII ZR 125/63
  • BGH, 25.11.1958 - VIII ZR 188/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 31.01.1964 - V ZR 77/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 31.01.1963 - VII ZR 266/61
  • BGH, 11.06.1959 - III ZR 46/58

    Rechtsmittel

  • BDH, 12.01.1967 - I WDB 19/66

    Rechtsmittel

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